Veröffentlicht 2016.05.04

Nefab kann SOLAS VGM - Anforderungen umsetzen

Nefab bietet seinen Kunden die Bestimmung der Bruttomasse durch Verwiegung des beladenen Containers.

Ab dem 1. Juli 2016 tritt die neue SOLAS Verified Gross Mass (VGM)-Richtlinie in Kraft, deren Vorschriften weltweit gültig sein werden.

Der Shipper (i.d.R. Spediteur oder Verlader) ist verpflichtet vor dem Verladen auf das Seeschiff das verifizierte Bruttogewicht nach einer zertifizierten und zugelassenen Methode festzustellen, zu dokumentieren und an die Reederei zu übermittelt. Reeder dürfen ab dem 1. Juli 2016 ausschließlich Exportcontainer mit einem bestätigten Bruttogewicht verladen. Eine Verladung ohne entsprechendes VGM wird nicht mehr erfolgen.

Das Bruttogewicht / die bestätigte Bruttomasse des Containers kann auf zwei Arten ermittelt werden:

Methode 1:
Bestimmung der Bruttomasse durch Verwiegung des gesamten beladenen Containers

Nach Beladung und Versiegelung wird der Container auf einer Wiegestation gewogen.

Methode 2:
Bestimmung der Bruttomasse durch Berechnung der einzelnen Bestandteile

Addiert werden die Gewichte aller Versandstücke (Ware) sowie Ladungsgegenstände inklusive Paletten, Staumaterialien und sonstige Verpackungs- und Sicherungs-materialien, die in den Container gepackt werden sollen. Anschließend muss das Leergewicht des Containers (Tara) zu der Summe der Einzelgewichte hinzuaddiert werden. Zur Gewichtsbestimmung der einzelnen Bestandteile im Container können Hersteller- bzw. Lieferantenangaben herangezogen werden.
Jedoch wird eine Überprüfung durch Verwiegung empfohlen.

Sollten sich bei einer Kontrollverwiegung am Terminal erhebliche Differenzen zwischen der gemeldeten bestätigen Bruttomasse und des tatsächlichen Gewichtes des beladenen Containers herausstellen, ist die Verladung in Gefahr. Gegebenenfalls wird
ein Verladeverbot ausgesprochen. Entstandene Kosten trägt der Shipper.

    NEFAB bietet Ihnen und Ihren Kunden bereits ab 1. Juni 2016
                      die Gewichtsermittlung nach Methode 1

NEFAB hat sich mit der Lösung einer technischen und logistischen Umsetzung der Vorschrift befasst.

Nach Installation in vorgeschriebene Wiegeeinrichtungen, zertifizierter Software und Prozesse, die die Durchführung sicherstellen, freuen wir uns, dass wir unseren Kunden bereits ab 01.06.2016 die Möglichkeit bieten können, Ihre Container an unserem Standort in Hamburg verwiegen zu lassen. Zudem sind wir in der Lage, das Datenpaket direkt an den jeweiligen Reeder zu übermitteln, so dass wir den entstehenden Aufwand für Sie minimal halten.

Zur Beauftragung und Abwicklung wenden Sie sich bitte wie gewohnt an Ihren Nefab-Sachbearbeiter.

Unser Ziel ist es, Ihnen eine Lösung in einer nahtlosen Prozesskette - vom Containerstau über die Verwiegung und der Meldung an den Reeder bis zur Umfuhr zum Terminal - zu bieten.

Getreu unserem Motto:

IN YOUR WORLD
NEFAB – YOUR PACKAGING SOLUTION.

 

Stefan Müller
- Geschäftsführer -