Gefahrgutverpackungen

Als Gefahrgut klassifizierte Produkte müssen entsprechend den Vorschriften der jeweiligen Gefahrgutklasse geschützt werden.

Nefab zählt zu den Weltmarktführern im Bereich Gefahrgutverpackungssysteme. Einige der weltgrößten Unternehmen setzen auf Nefabs Expertise in diesem Bereich.

Unser Produktportfolio umfasst eine große Bandbreite von Verpackungstypen aus vielen verschiedenen Materialien. Besonders wichtig ist uns, für jede einzelne Verpackungsaufgabe die exakt passende Lösung anbieten zu können.

Nefab-Produkte verschiedener Größen- und Gewichtskategorien sind für den Transport von Gefahrgütern getestet und zugelassen.

Alle Behälter durchlaufen vor ihrer Zulassung für den Gefahrguttransport die vorgeschriebenen Tests. Die Durchführung der Tests erfolgt gemäß den UN-Empfehlungen sowie den Spezifikationen anderer Statuten.

Verpackungen für Gefahrgutklassen 1 bis 9

Klasse 1 - Explosive Stoffe
Klasse 2 - Gase und gasförmige Stoffe
Klasse 3 - Entzündbare flüssige Stoffe
Klasse 4 - Entzündbare feste Stoffe: Selbstentzündliche Stoffe, Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden
Klasse 5 - Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Klasse 6 - Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe
Klasse 7 - Radioaktive Stoffe
Klasse 8 - Ätzende Stoffe
Klasse 9 - Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Verpackungsgruppen für Gefahrgüter

Verpackungsgruppe I (X)

- Stärkste Verpackung für besonders gefährliche Güter. Die Verpackung muss einem Falltest aus 1,8 m Höhe standhalten. (Giftige Substanzen wie Zyanid sowie ansteckungsgefährliche Stoffe erfordern Verpackungen dieser Gruppe).

Verpackungsgruppe II (Y)

- Verpackung für Güter mit mittlerer Gefahr. Die Verpackung muss einem Falltest aus 1,2 m* Höhe standhalten. (Explosive Stoffe und Batterien, die per Luftfracht transportiert werden, erfordern diese Verpackungsgruppe)
*Verpackungen für den Transport explosiver Stoffe benötigen gesonderte Zulassungen.

Verpackungsgruppe III (Z)

- Verpackung für Güter mit geringer Gefahr. Die Verpackung muss einem Falltest aus 0,8 m* Höhe standhalten. (Verpackungsgrupppe für entzündbare Flüssigkeiten und den Straßentransport von Batterien).
Verpackungen, die für Gruppe I zugelassen sind, können auch für Güter der Gruppen II und III verwendet werden, sofern das zulässige Bruttogewicht nicht überschritten wird.


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Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen über unsere Verpackungslösungen. Nefab ist in vielen Ländern der Welt vertreten. Wir bieten sowohl lokale Unterstützung als auch globale Koordination. 

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