Einhaltung der Vorschriften

Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle

PPWR-Einhaltung: Einführung in PPWR

Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) ist eine neue Reihe von Leitlinien der Europäischen Union, die darauf abzielen, Verpackungsabfälle zu reduzieren und kreisförmige Verpackungspraktiken zu fördern. Die PPWR zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen von Verpackungen durch verstärktes Recycling, geringeren Einsatz gefährlicher Stoffe und verbessertes Verpackungsdesign zu minimieren. Die PPWR trat am 12. Februar 2025 in Kraft und wird ab dem 12. August 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten durchgesetzt.

Wichtige Änderungen

PPWR führt mehrere wichtige Änderungen ein, darunter:

  • Harmonisierung: Mit der Umsetzung der PPWR sollen EU-weit einheitliche Regeln geschaffen werden. Sie gelten für alle in der EU verwendeten oder importierten Verpackungen. Geldbußen werden verhängt bei Verstößen gegen
  • Reduzieren: Ziel ist es, Verpackungsmaterial und leeren Raum in der Verpackung zu verringern.
  • Wiederverwendung: Mehr wiederverwendbare Verpackungen, Minimierung von Einwegverpackungen und Förderung der Kreislaufwirtschaft bei Verpackungen
  • Recyceln:Förderung von Recycling und recyceltem Inhalt in Kunststoffverpackungen

Harmonisierung von Verpackungen und Verpackungsabfällen in der EU

PPWR ist ein einheitliches Regelwerk, das für in der EU verwendete und importierte Verpackungen gilt.

Die Verpackungen müssen mit der Materialzusammensetzung, den Sortieranweisungen und ggf. den Anweisungen zur Wiederverwendung gekennzeichnet sein. Wiederverwendbare Verpackungen müssen außerdem mit einem QR-Code oder einer anderen Art von standardisiertem, offenem, digitalem Datenträger versehen werden.

Reduzieren Sie Verpackungsmaterial und leeren Raum in der Verpackung

Ausgehend vom Stand 2018 müssen die EU-Länder den Verpackungsabfall pro Kopf bis 2030 um 5 %, bis 2035 um 10 % und bis 2040 um 15 % reduzieren. Verpackungsoptimierung: maximal 50 % Leerraumanteil bei Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen bis 2030. Die Verwendung von wiederverwendbaren Verpackungen im Rahmen eines Wiederverwendungssystems ist von dieser Verpflichtung ausgenommen.

Wiederverwendbare Verpackungen

Ab 2030 schreibt die Verordnung Wiederverwendungsziele für bestimmte Verpackungsarten wie Transport-, Sammel- und Verkaufsverpackungen für Getränke vor. Ein Teil dieser Verpackungen muss in einem Wiederverwendungssystem wiederverwendet werden können. Ausgenommen von den Wiederverwendungszielen für Transport- und Sammelverpackungen sind unter anderem Kartons.

Recycelte Verpackungen und recycelter Inhalt in Kunststoffverpackungen

Ab 2030 müssen alle Verpackungen recycelbar sein und bis 2035 gemäß den PPWR-Vorschriften in größerem Umfang recycelt werden. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für den Eintritt in den EU-Markt. Die EU-Kommission wird für jede Verpackungskategorie Design for Recycling-Kriterien entwickeln, um die Recyclingfähigkeit zu bewerten. Auf der Grundlage dieser Kriterien erhalten die Verpackungen eine Bewertung ihrer Wiederverwertbarkeit und eine Leistungsnote. Bis 2030 müssen Verpackungen eine Recyclingfähigkeit von mindestens 70 % erreichen, die bis 2038 auf 80 % ansteigt, um auf den Markt zu kommen. Darüber hinaus müssen Kunststoffverpackungen bis 2030 einen Mindestanteil von 35 % an recyceltem Material enthalten.

Nächste Schritte zur Umsetzung des PPWR

Nächste Schritte zur Umsetzung des PPWR


Die PPWR trat am 12. Februar 2025 in Kraft und wird ab dem 12. August 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt. Die Erreichung der Ziele der PPWR, wie z. B. Recyclingfähigkeit und Wiederverwendung, hängt von zahlreichen sekundären Rechtsvorschriften ab, die die EU-Kommission in Zukunft erlassen muss.
 

Zeitplan für die Umsetzung:

 

2025: Erste Phase mit Schwerpunkt auf Sensibilisierung und Vorbereitung

 

2026: Durchsetzung von Recyclingzielen und Beschränkungen für Verpackungsmaterial

 

2030: Vollständige Einhaltung in allen Branchen erwartet

 

Wie Nefab Unternehmen bei der Einhaltung von Vorschriften hilft 

Wir bei Nefab sind darauf spezialisiert, kosteneffiziente, nachhaltige Verpackungslösungen anzubieten, die den PPWR-Anforderungen entsprechen. Durch die Zusammenarbeit mit uns erhält Ihr Unternehmen Zugang zu Strategien, die über die Einhaltung der Vorschriften hinausgehen und langfristige Nachhaltigkeit und Effizienz gewährleisten. 

  • Individuelle nachhaltige Verpackungsdesigns: Reduzieren Sie die Umweltbelastung durch leichte, recycelbare und wiederverwendbare Materialien. Lesen Sie mehr: Verpackungslösungen | Nefab Group

Unsere Lösungen ermöglichen es Unternehmen, ihren ökologischen Fußabdruck zu verringern und gleichzeitig die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Unsere Verpackungssysteme haben beispielsweise dazu beigetragen, dass Unternehmen die Umweltbelastung im Durchschnitt um bis zu 30 % senken konnten. 

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