Wichtige Änderungen
PPWR führt mehrere wichtige Änderungen ein, darunter:
- Harmonisierung: Mit der Umsetzung der PPWR sollen EU-weit einheitliche Regeln geschaffen werden. Sie gelten für alle in der EU verwendeten oder importierten Verpackungen. Geldbußen werden verhängt bei Verstößen gegen
- Reduzieren: Ziel ist es, Verpackungsmaterial und leeren Raum in der Verpackung zu verringern.
- Wiederverwendung: Mehr wiederverwendbare Verpackungen, Minimierung von Einwegverpackungen und Förderung der Kreislaufwirtschaft bei Verpackungen
- Recyceln:Förderung von Recycling und recyceltem Inhalt in Kunststoffverpackungen
Harmonisierung von Verpackungen und Verpackungsabfällen in der EU
PPWR ist ein einheitliches Regelwerk, das für in der EU verwendete und importierte Verpackungen gilt.
Die Verpackungen müssen mit der Materialzusammensetzung, den Sortieranweisungen und ggf. den Anweisungen zur Wiederverwendung gekennzeichnet sein. Wiederverwendbare Verpackungen müssen außerdem mit einem QR-Code oder einer anderen Art von standardisiertem, offenem, digitalem Datenträger versehen werden.
Reduzieren Sie Verpackungsmaterial und leeren Raum in der Verpackung
Ausgehend vom Stand 2018 müssen die EU-Länder den Verpackungsabfall pro Kopf bis 2030 um 5 %, bis 2035 um 10 % und bis 2040 um 15 % reduzieren. Verpackungsoptimierung: maximal 50 % Leerraumanteil bei Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen bis 2030. Die Verwendung von wiederverwendbaren Verpackungen im Rahmen eines Wiederverwendungssystems ist von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Wiederverwendbare Verpackungen
Ab 2030 schreibt die Verordnung Wiederverwendungsziele für bestimmte Verpackungsarten wie Transport-, Sammel- und Verkaufsverpackungen für Getränke vor. Ein Teil dieser Verpackungen muss in einem Wiederverwendungssystem wiederverwendet werden können. Ausgenommen von den Wiederverwendungszielen für Transport- und Sammelverpackungen sind unter anderem Kartons.
Recycelte Verpackungen und recycelter Inhalt in Kunststoffverpackungen
Ab 2030 müssen alle Verpackungen recycelbar sein und bis 2035 gemäß den PPWR-Vorschriften in größerem Umfang recycelt werden. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für den Eintritt in den EU-Markt. Die EU-Kommission wird für jede Verpackungskategorie Design for Recycling-Kriterien entwickeln, um die Recyclingfähigkeit zu bewerten. Auf der Grundlage dieser Kriterien erhalten die Verpackungen eine Bewertung ihrer Wiederverwertbarkeit und eine Leistungsnote. Bis 2030 müssen Verpackungen eine Recyclingfähigkeit von mindestens 70 % erreichen, die bis 2038 auf 80 % ansteigt, um auf den Markt zu kommen. Darüber hinaus müssen Kunststoffverpackungen bis 2030 einen Mindestanteil von 35 % an recyceltem Material enthalten.